Mobilitätsbudget und Steuern: Definition, Funktionsweise, Sachbezug, Verkehrsmittel. Alle Infos zur Versteuerung der Dienstwagenalternative 2024

Zusammengefasst:

  • Das Wesentliche. Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter bietet flexiblen Zugang zu allen Verkehrsmitteln.
    Allerdings ist die Besteuerung je nach Verkehrsmittel noch unterschiedlich geregelt. Zum Beispiel sind Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel in der Regel steuerfrei, während andere Mobilitätsdienste wie Carsharing, Uber und Taxi besteuert werden.
    Entscheidend ist hierbei, wie das Mobilitätsbudget vom Arbeitgeber angeboten und abgerechnet wird, wie hoch der monatliche Betrag ist und ob das Budget anstelle des Gehalts oder zusätzlich gewährt wird.
  • Gehaltszusatz statt -umwandlung. Eine Gehaltsumwandlung vom Barlohn zum Sachlohn ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.
    Es lohnt sich daher, das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter als Benefit zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu gewähren.
  • Sachbezug. Das Mobilitätsbudget kann idealerweise als Sachzuwendung bzw. Sachbezug abgerechnet werden.
    Dies ermöglicht eine Steuerbefreiung bis zu einem Betrag von 50 Euro im Monat. Darüber hinaus kann gemäß § 37b EStG einheitlich ein vom Unternehmen getragener Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden.
  • Attraktivität als Mitarbeiter-Benefit. Die Besteuerung des Mobilitätsbudgets erscheint zunächst kompliziert, stellt sich aber durch eine teilweise Steuerbefreiung und einen anwendbaren Pauschalsteuersatz steuerrechtlich und finanziell als äußerst attraktiv für dein Unternehmen und Mitarbeitende heraus - nicht zuletzt als flexible und nachhaltige Alternative zum Dienstwagen.

Update, 14.05.2024 - Neue Mobilitätsbudget-Steuer ab 2025 geplant: Der Entwurf für das aktelle Jahressteuergesetz sieht die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets vor. Künftig solen Arbeitgeber Mobilitätsbudgets bis zu einer Kostenobergrenze von 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in pauschal mit 25% versteuern können. Das Besondere an der neuen Regelung ist, dass diese Pauschalisierung auch für E-Scooter, die gelegentliche Nutzung von Car-, Bike- und anderen Sharing-Angeboten sowie Fahrtdiensten (z.B. Uber) gelten soll. Bislang gab es für die sogenannte New Mobility keine steuerlichen Vergünstigungen. Aktuelle Infos zur geplanten Mobilitätsbudget-Steuer in unserem neuesten Blog-Artikel.

Inhalt

Definition: Was ist ein Mobilitätsbudget?

Mit dem Mobilitätsbudget erhalten Mitarbeitende ein monatlich festgelegtes Budget von ihrem Unternehmen, welches ihnen ermöglicht, geschäftlich oder privat Fahrten mit verschiedenen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, E-Bike, Taxis oder auch Carsharing zu unternehmen. Mit Hilfe des Mobilitätsbudgets werden Anreize für Mitarbeitende geschaffen, beim Arbeitgeber zu bleiben - Stichwort Mitarbeiterbindung. Für Unternehmen eignet sich das Mitarbeiterbenefit Mobilitätsbudget zudem als starkes Argument im Recruiting, es ist eine effektive Maßnahme das Employer Branding zu verbessern.

Die Funktionsweise des Mobilitätsbudgets

Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen funktioniert wie folgt:

  1. Unternehmen legen die Höhe des Mobilitätsbudgets fest und stellen es den Mitarbeitenden monatlich zur Verfügung.
  2. Arbeitgeber können dabei entscheiden, für welche Mobilität und Verkehrsmittel sie das Mobilitätsbudget ihren Mitarbeiter:innen gewähren.
  3. Mitarbeiter:innen wählen ihre Mobilitätsmittel digital per App. Sie buchen und bezahlen ihre Fahrten und Mobilitätsdienste über die Apps diverser Mobilitätsanbieter.
  4. Die Ausgaben für die Mobilitätsnutzung werden direkt über das Guthaben der bereitgestellten Mobilitätsbudget-Karte abgerechnet.
  5. Übrig gebliebenes Budget kann, je nach Konfiguration durch den Arbeitgebenden, im Folgemonat genutzt werden oder verfällt.
  6. Die Abrechnung der verschiedenen Verkehrsmittel und eine intelligente Steueroptimierung wird vollständig vom Mobilitätsbudget-Anbieter übernommen.

Arbeitgeber und Mitarbeiter können von der Versteuerung des Mobilitätsbudgets profitieren

Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden ein flexibles und klimafreundliches Mobilitätsangebot bereitstellen, um auf die sich verändernden Bedürfnisse und Wünsche ihrer Angestellten einzugehen.

Als Lösung bieten sich da neben einem Jobticket vor allem Diensträder, Carsharing oder ein Mobilitätsbudget an. Doch wie verhält es sich bei diesen neuen Formen der Mobilität mit den Steuern und der Gehaltsabrechnung?

Ein für Unternehmen wie für Angestellte wichtiges Thema, welches auch darüber entscheidet, wie attraktiv ein Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende ist.

Auf den ersten Blick erscheint die Versteuerung des Mobilitätsbudgets als kompliziert. Denn Verkehrsmittel werden unterschiedlich besteuert. Des weiteren gilt es zunächst zu beachten, dass je nach Höhe des Budgets ein anderer Steuersatz angewendet wird, eine steuerfreie Verwendung des Mobilitätsbudgets ist bis zu einer Freigrenze von 50 Euro möglich. Liegt das Budget darüber, wird der gesamte Betrag pauschalversteuert. Zudem gibt es Unterschiede zwischen einem im Voraus gewährten Budget in Form einer Prepaid-Karte und einem Mobilitätsbudget nach dem Erstattungsprinzip.

Allerdings lässt sich bei genauerem Hinsehen feststellen, dass sich das Konzept Mobilitätsbudget als steuerlich sehr günstig für Unternehmen wie für Arbeitnehmer:innen erweist und beide Seiten davon profitieren können. Nicht zuletzt unterstützen Mobilitätsbudget-Anbieter bei der monatlichen Abrechnung und einer intelligenten Steueroptimierung.

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgebende und Mitarbeitende

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgeber

  • Steuerliche Vorteile
  • Geringere Lohnnebenkosten
  • Reduzierung des Fuhrparks: Senkt Ausgaben für Anschaffung, Instandhaltung und Verwaltung von Firmenwagen
  • Moderner Benefit für den Einsatz im Recruiting und zur Mitarbeiterbindung
  • Stärkung des Employer Branding
  • Ideales Tool für anstehendes verpflichtendes Nachhaltigkeitsreporting ab 2024

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter

  • Maximale Flexibilität
  • Steuerliche Vorteile
  • Nettolohnoptimierung: Mehr Netto vom Brutto
  • Förderung von nachhaltiger Mobilität
  • Positive Auswirkungen auf die Gesundheit durch Fahrradleasing oder geteilte Mobilität

Das gilt es bei der Besteuerung des Mobilitätsbudgets zu beachten

Für das Mobilitätsbudget als Form der Mitarbeitermobilität besteht keine einheitliche steuerliche Regelung. Es kann steuerlich auf unterschiedliche Weise behandelt werden, Arbeitgeber können zwischen unterschiedlichen Steuermodellen wählen. Zum einen sind die Regelungen zur Versteuerung der Mitarbeitermobilität abhängig vom Zweck der Fortbewegung (beruflich oder privat) und der Wahl des Verkehrsmittels (z. B. ÖPNV oder Dienstwagen).

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass ein Teil der sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen wird. Sofern ein Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommt, sollen er und seine Mitarbeitenden profitieren – durch Einsparung der Lohnnebenkosten bzw. Steuern.

So ist beispielsweise die nachhaltige Mobilität mit dem ÖPNV steuerfrei, während Dienstwagen mit Verbrennungsmotor höher und Dienstwagen mit Elektroantrieb geringer besteuert werden.

Ob und wie Arbeitnehmende das Mobilitätsbudget versteuern müssen, hängt außerdem von der Art der Handhabung und Abrechnung ab. Grundsätzlich lohnt es sich für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, wenn sie das Mobilitätsbudget als Gehaltszusatz gewähren. Ein Mobilitätsbudget in Form einer Gehaltsumwandlung ist zwar möglich, allerdings aufgrund der Steuerlast nicht empfehlenswert.

Generell entsteht durch das Angebot eines Mobilitätsbudgets ein geldwerter Vorteil. Dieser ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch drei verschiedene Lösungen ein Mobilitätsbudget umzusetzen, bei denen die Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget steuerfrei erhalten können.

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So werden die einzelnen Verkehrsmittel besteuert

Diese Mobilitätsangebote können grundsätzlich mit dem Mobilitätsbudget genutzt werden:

  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Öffentlicher Fernverkehr (Fernzug und Fernbus)
  • Deutschlandticket
  • Jobticket
  • Leihräder
  • E-Scooter
  • Carsharing
  • Dienstrad
  • Fahrrad-Abo
  • Auto-Abo
  • Taxi
  • Ride-Hailing
  • Tanken & Laden


Steuerliche Behandlung der einzelnen Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel

Fahrten mit dem ÖPNV sind steuerfrei. Die Fahrtkosten umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie Bus und Bahn, werden staatlich bezuschusst.

Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Dienstwagen, sondern soll Mitarbeiter:innen zu klimaschonenden Arbeitswegen ermutigen. Das rechnet sich auch für Unternehmen. Sie können ihren Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

Mit einem Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss für Mobilität gewähren. Wie die Abrechnung der ÖPNV-Tickets funktioniert, kannst du weiter unten nachlesen.

Dienstfahrräder

Dienstfahrräder können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad über ein Leasing anbieten. Die Abrechnung und Versteuerung des Dienstrades hängt davon ab, ob das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung angeboten wird. Wie das funktioniert erfährst du in diesem Artikel zum Bike-Leasing.

Sharing-Angebote und Leasing

Grundsätzlich müssen alle Verkehrsmittel, die nicht im ÖPNV enthalten sind, versteuert werden:

  • Carsharing
  • E-Bikes
  • E-Scooter
  • Taxi
  • Uber
  • Ride-Hailing
  • Mietwagen

Guthaben, das für Anbieter von Carsharing- oder Ridehailing-Diensten genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

Diese New Mobility Dienste sind bis zu 50 Euro steuerfrei, wenn für das Mobilitätsbudget der Sachbezug genutzt wird. Darüber hinaus werden diese Sachleistungen mit 30% pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge, etc.) abgerechnet.

50 Euro Sachbezug + ÖPNV-Zuschuss (Erstattung)

Der ÖPNV-Zuschuss über die Erstattung kann mit dem 50 Euro Sachbezug kombiniert werden. So kann Mobilitätsbudget - für den ÖPNV, beispielsweise ein Jobticket - zusätzlich zum bereits gewährten Mobilitätsbudget über den 50 Euro Sachbezug gewährt und ausgezahlt werden.

Mobilitätsbudget bei der Steuer geltend machen - so funktioniert's

Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter können Arbeitgeber über eine Mobilitätsbudget-Plattform in Form einer virtuellen Kreditkarte bereitstellen. 

Angestellte können das verfügbare Guthaben auf der Mobilitätsbudget-Karte nach eigenem Belieben flexibel für ihre tägliche und berufliche Mobilität nutzen. Die Mitarbeiter:innen wählen auf ihrem Weg zur Arbeit oder für ihre privaten Wege dank des breiten Angebots des Mobilitätsbudgets zwischen Bus, Bahn, E-Bike, Carsharing oder Taxi.

Bis zu einem Betrag von 50 Euro ist das Mobilitätsguthaben gänzlich steuerbefreit, wenn dafür der Sachbezug genutzt wird. Um die Besteuerung für Beträge, die darüber liegen, zu vereinfachen, kann hier (gemäß §37b EStG) einheitlich ein Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden (§37b EStG), da es sich beim Mobilitätsbudget und seinen inklusiven Mobilitätsdienstleistungen um betriebliche Zuwendungen handelt, die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erbracht werden und 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (§37b EStG).

Als Mitarbeiter-Benefit erweist sich das Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende dank der Steuerbefreiung und eines moderaten Pauschalsteuersatzes daher als äußerst attraktiv.

Das liegt, wie bereits erwähnt, am Sachbezug. Im Folgenden klären wir auf, um was es beim Sachbezug geht und wie er funktioniert.

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Was ist der Sachbezug?

  • Eine Sachleistung oder Sachzuwendung, die in Form eines Mitarbeiter-Benefit zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird.
  • Über den Sachbezug können als Mitarbeiter-Benefit verschiedene Services und Produkte den Angestellten angeboten werden. Darunter fallen neben Mobilitätsbudgets auch Mitgliedschaften für Fitnessstudios oder Sportvereine sowie Kita-Gutscheine.

Wie funktioniert der Sachbezug?

Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra unterstützen. Hierbei werden in der Regel Gutscheine oder Prepaid-Karten von verschiedenen Anbietern und Angeboten an die Mitarbeitenden ausgegeben.

Um das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter anzubieten, können Arbeitgeber virtuelle Prepaid-Karten ausgeben, die über eine Mobilitätsbudget-App den Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Die Prepaid-Karten werden mit dem vereinbarten Guthaben aufgeladen, welches die Mitarbeitenden für ihre Mobilitätsbedürfnisse frei verwenden können und mit dem sie bei allen verfügbaren Mobilitätsanbietern bezahlen können.

Was gilt es beim Sachbezug zu beachten?

  • Die Sachleistung in Form eines Benefits wird zusätzlich zum Lohn ausgezahlt. Eine Gehaltsumwandlung ist damit nicht möglich.
  • Der Benefit darf auch nicht in bar ausgezahlt oder nachträglich erstattet werden.
  • Bis zu einem Wert von genau (!) 50 Euro ist der Sachbezug steuerfrei. Übersteigt der Betrag des Benefits diesen Wert, wird der Betrag steuerpflichtig.
  • Der Sachbezug wird grundsätzlich in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, unabhängig davon, wie hoch die Sachleistung ausfällt.

Für Unternehmen bedeutet eine “Sachbezugsversteuerung” eine deutlich niedrigere Gesamtversteuerung.

Auch für Arbeitnehmende hat die Inanspruchnahme eines Sachbezugs einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Sie erhalten eine Nettolohnoptimierung.

Die Steuerfrage: Gehaltserhöhung oder Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget bietet aufgrund der günstigen Regelungen steuerliche Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und lohnt sich deshalb für beide Seiten mehr als eine entsprechende Gehaltserhöhung.

Neben einem Mobilitätsbudget für Mitarbeiter in Höhe von 50 Euro über den Sachbezug kannst du deinen Mitarbeitenden zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss gewähren, denn Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden von der Steuer befreit. Deshalb kannst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag zur Verfügung stellen, der dich am Ende weniger kostet. Anbieter von Mobilitätsbudget-Plattformen wie NAVIT arbeiten zudem mit smarten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden.

Von uns erhältst du eine vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Umsätze. Es lässt sich leicht berechnen, wie viele Steuern dein Unternehmen am Ende für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter zahlen muss. In deiner Monatsabrechnung wird getrennt aufgeführt, wie viel Geld deine Mitarbeiter:innen für öffentliche Verkehrsmittel und für andere (steuerpflichtige) Mobilitätsdienste ausgegeben haben. Pflege diese Daten einfach in dein Buchhaltungsprogramm ein und du siehst genau, was das Mobilitätsbudget dich kostet und wie viele Steuern anfallen.

Beispielrechnungen:

Um die Steuer auf das Mobilitätsbudget zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Im Folgenden sind zwei Beispiele aufgeführt, die die Berechnung verdeutlichen sollen:

Beispiel 1 - Mobilitätsbudget und steuerfreie ÖPNV-Nutzung

Virtuelles Mobilitätsbudget 100,00€
Von Mitarbeiter:in ausgegebene Summe 70,00€
ÖPNV-Nutzung (steuerfrei) 40,00€
Besteuerte Summe (nach §37b) 30,00€

Beispiel 2 - Mobilitätsbudget im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung

Gehaltserhöhung (brutto) Mobilitätsbudget (50-Euro-Freigrenze Sachbezug)
Arbeitgeber:in Lohnkosten 108€ 50€
Bruttogehalt 91€ 50€
Lohnsteuer (hier 25%) 23€ 0€
Sozialversicherung Arbeitnehmeranteil (ca. 20%) 18€ 0€
Sozialversicherung Arbeitgeberanteil (ca. 20 %) 18€ 0€
Vorteil Arbeitnehmer:in (netto) 50€ 50€

Neue Mobilitätsbudget-Steuer für 2025 geplant

Das Bundesministerium der Finanzen plant für das aktuelle Jahressteuergesetz eine neue Pauschal­besteuerung für die gelegentliche Nut­zung von E-Scootern, E-Bikes, Carsharing-Angeboten und Fahrdiensten einzuführen. Das Ziel davon ist, das Mobilitätsbudget und Alternativen für die Mitarbeitermobilität besser zu fördern.

Arbeitgeber sollen mit der geplanten Mobilitätsbudget-Steuer mehr Möglichkeiten erhalten, jenseits von Dienstwagen, Dienstrad und Jobticket die Mobilität ihrer Mitarbeitenden steuervergünstigt zu fördern. Das Bundesfinanzministerium spricht in diesem Zusammenhang vom Mobilitätsbudget. Eine dazugehörige Regelung ist im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes enthalten, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.

So soll das staatlich geförderte Mobilitätsbudget funktionieren

Der Arbeitgeber finanziert die Nutzung von E-Scootern, E-Bike, Carsharing und weiteren Sharing-Angeboten. Der damit verbundene geldwerte Vorteil für Arbeitnehmende wird bis zu 2.400 Euro im Jahr pauschal zum Sondersatz von 25 Prozent versteuert. Dabei soll die steuerliche Vergünstigung nur gelten, wenn Arbeitgebende das Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren.

Von der Pauschalregelung sind bereits vorhandene steuerbefreite Vergünstigungen - wie z.B. Jobticket oder Dienstrad - nicht betroffen. Sie gelten weiterhin.

„Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht und Anwendungshürden und -vorbehalte werden überwunden“, heißt es dazu im Gesetzentwurf.

In sogenannten Jahressteuergesetzen werden regelmäßig technische Anpassungen im Steuerrecht sowie Vereinfachungen vorgenommen. Der aktuelle Entwurf des Finanzministerium ist 240 Seiten lang und enthält neben dem Mobilitätsbudget rund 100 Neuregelungen, unter anderem auch eine Entlastung für Hobbybrauer. Wer zu Hause eigenes Bier braut, soll das künftig bis zu einer Menge von 500 Litern steuerfrei machen dürfen. Bisher lag die Grenze bei 200 Litern. Die Neuregelung ziele darauf ab, den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.

Gesetzliche Grundlagen


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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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